ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Jede Person hat die Möglichkeit, bis zu zwei Vorträge auf dem Kongress zu halten, wobei nur eines der beiden Referate ein Plenarvortrag sein kann. Dies gilt auch für Mitautorenschaften. Tätigkeiten als JurorIn, ModeratorIn oder OrganisatorIn von Veranstaltungen während des Kongresses gelten nicht als Vorträge. ModeratorInnen bzw. JurorInnen von Plenarveranstaltungen können - kurze Einführungen ausgenommen - nicht in ihren eigenen Veranstaltungen referieren.
Für die Ankündigung der Vorträge im Abstractband sollten alle ReferentInnen bis zum 31.05.2008 eine einseitige Zusammenfassung ihres Vortrages an die lokalen Veranstalter schicken. Verspätet eingegangene Zusendungen können nicht in den Abstract-Band aufgenommen werden.
Alle ReferentInnen müssen sich offiziell für die Teilnahme am Kongress anmelden. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite Anmeldung.